Krankheit oder anderweitige Verhinderung

Bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung sind Sie verpflichtet in der Gruppe Ihres Kindes Bescheid zu geben.
Dies erfolgt durch Anruf oder Whatsapp-Nachricht.

Bitte beachten Sie, dass die Schule Krankmeldungen nicht weiter gibt. Bitte unterrichten Sie ebenfalls die Betreuer, falls Ihr Kind Läuse oder ansteckende Krankheiten hat, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Information für Eltern Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Läuse und andere Parasiten

Sollten Sie Läusebefall bei Ihrem Kind feststellen, sind Sie gemäß § 34 IfSG verpflichtet, dies sofort in unserer Einrichtung zu melden. Bitte melden Sie den Befall den Betreuern und dem Vorstand, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können und die Information an alle Eltern der Gruppe weitergereicht werden kann.

Sobald der Läusebefall medizinisch bekämpft wird, kann Ihr Kind die Mittagsbetreuung wieder besuchen.

Bitte behalten Sie Ihr Kind bei Wurmbefall zu Hause bis die medizinische Behandlung greift und geben Sie uns auch hier sofort Bescheid (Betreuer und Vorstand), damit unsererseits Maßnahmen ergriffen werden können.

Bitte unterrichten Sie Schule Mittagsbetreuung.

Information zu Madenwürmer und Kopfläuse